KOSTENLOSER VERSAND FÜR ALLE DEUTSCHLAND BESTELLUNGEN
10% RABATT FÜR NEUKUNDEN. GEBEN SIE DEN CODE PE10G AN DER KASSE

Terms & amp; Bedingungen

1. VERKAUFSGRUNDLAGE
(a) Packaging Environmental Limited ("das Unternehmen") verkauft und die Person, die das Angebot des Unternehmens annimmt oder eine vom Unternehmen akzeptierte Bestellung aufgibt ("der Kunde"), kauft Waren, die von dem Unternehmen geliefert werden, vorbehaltlich dieser Bedingungen, die den Vertrag unter Ausschluss aller anderen Bedingungen und Gewährleistungen regeln (einschließlich aller Bestimmungen, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind und die in der Kundenbestellung enthalten sind), es sei denn, eine der Bedingungen wird ausdrücklich schriftlich von vereinbart ein Direktor der Gesellschaft.

(b) Änderungen dieser Bedingungen sind nur verbindlich, wenn sie von einem Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft schriftlich vereinbart wurden.

(c) Die Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens sind nicht befugt, Zusicherungen hinsichtlich der Beschreibung, Qualität oder Eignung von Waren, die vom Unternehmen geliefert werden, für einen bestimmten Zweck abzugeben. Wenn eine Erklärung abgegeben oder eine Stellungnahme abgegeben wird, die die Entscheidung des Kunden, eine Bestellung aufzugeben, wesentlich beeinflusst, sollte der Kunde sicherstellen, dass diese Angaben von einem Direktor des Unternehmens schriftlich bestätigt werden, um Bestandteil des Vertrags zu sein. Eine Haftung kann ansonsten nicht übernommen werden.

(d) Typografische, Schreib- oder sonstige Fehler oder Auslassungen in Verkaufsunterlagen, Angebotspreislisten, der Annahme von Auftragsrechnungen oder anderen von der Gesellschaft herausgegebenen Dokumenten oder Informationen unterliegen einer Haftung ohne Haftung der Gesellschaft.

(e) Während das Unternehmen bei der Erstellung seiner Kataloge und anderer Literatur alle Vorsichtsmaßnahmen trifft, dienen diese Dokumente nur der allgemeinen Orientierung des Kunden und die darin enthaltenen Angaben stellen keine Zusicherungen des Unternehmens dar und das Unternehmen ist nicht daran gebunden.

2. LIEFERUNG
(a) Waren, die an den Kunden geliefert werden sollen, werden von einer oder mehreren Sendungen geliefert, wie zwischen den Parteien vereinbart. Wenn Waren von mehr als einer Sendung geliefert werden sollen, gilt jede Sendung als separater Vertrag.

(b) Jede Sendung muss in Anwesenheit des Zustellers des Unternehmens inspiziert werden.

(c) Das Risiko für die gelieferte Ware geht auf den Kunden über, wenn die Ware an den Kunden oder seine Vertreter geliefert oder von diesem abgeholt wird.

(d) Abweichend von Ziffer 2

(a) Wenn das Unternehmen oben spezielle Drucksachen liefert und in seinem Angebot einen letzten Liefertermin angegeben hat, behält sich das Unternehmen das Recht vor, alle im Angebot enthaltenen Bestände bis zum letzten Liefertermin zu liefern. Wurde kein letzter Liefertermin angegeben, ist das Unternehmen berechtigt, die von seinem Angebot abgedeckten Sonderdrucksachen innerhalb einer angemessenen Frist zu liefern.

(e) Die für die Lieferung der Waren angegebenen Daten sind nur ungefähre Angaben und das Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen bei der Lieferung der Waren, gleich aus welchem Grund. Der Zeitpunkt der Lieferung ist nicht wesentlich, es sei denn, dies wurde zuvor von einem Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft schriftlich vereinbart. Die Ware kann vom Unternehmen vor dem angegebenen Liefertermin nach angemessener Mitteilung an den Kunden geliefert werden.

3. RÜCKGABE
(a) Waren können bis maximal 7 Werktage nach ihrer Lieferung zurückgegeben werden.

(b) Waren können nur zurückgegeben werden, wenn sich die zurückzusendenden Kisten in demselben Zustand befinden, in dem sie geliefert und ungeöffnet wurden.

(c) Für zurückgegebene Waren wird eine Gebühr von £ 30,00 zzgl. MwSt. erhoben.

(d) Die Abholgebühr von £ 30,00 + MwSt. wird erhoben, wenn ein Abholversuch unternommen wird und die Waren nicht bereit sind oder nicht abgeholt werden können.

(e) Wenn Waren beschädigt geliefert werden, werden sie abgeholt, ersetzt oder vollständig erstattet.

4. PREISE
(a) Vorbehaltlich des Unterabschnitts 4

(b) Nachstehend ist der Preis der Waren der vom Unternehmen angegebene Preis oder, wenn kein Preis angegeben wurde (oder ein angegebener Preis nicht mehr gültig ist) der Preis, der in der entsprechenden Preisliste des Unternehmens zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung aufgeführt ist

(b) Der Preis der Waren kann von der Gesellschaft jederzeit vor der Lieferung aus Gründen geändert werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Änderungen, die sich aus einer Erhöhung der Kosten der Gesellschaft ergeben, die auf einen Faktor zurückzuführen ist, der außerhalb ihrer Kontrolle liegt B. ohne Einschränkung Wechselkursschwankungen, Zollwechsel, Erhöhung der Arbeits-, Material- oder sonstigen Herstellungskosten oder sonstigen Gemeinkosten, Änderungen der Lieferung, Daten, Mengen oder Spezifikationen für Waren, die von der Der Kunde oder das Versäumnis des Kunden, dem Unternehmen angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben.

(c) Der Preis enthält keine Mehrwertsteuer, die der Kunde zusätzlich an die Gesellschaft zu zahlen hat.

(d) Lieferungen, die von Zeit zu Zeit die Mindestbestellmenge des Unternehmens überschreiten, werden kostenlos an Adressen auf dem britischen Festland geliefert. Für alle anderen Lieferungen werden die Versandkosten zusätzlich zu dem gemäß diesen Bedingungen berechneten Preis berechnet.

5. ZAHLUNG
(a) Der Kunde zahlt den Preis der Ware innerhalb der auf der Rechnung des Unternehmens angegebenen Zahlungsbedingungen, ungeachtet dessen, dass die Lieferung möglicherweise nicht stattgefunden hat und das Eigentum an der Ware nicht auf den Kunden übergegangen ist. Die Frist für die Zahlung des Preises ist von wesentlicher Bedeutung für den Vertrag.

(b) Wenn die Zahlung des Preises oder eines Teils davon nicht bis zum Fälligkeitsdatum erfolgt, ist die Gesellschaft ohne vorherige Ankündigung berechtigt:

(i) vor und nach jeder Beurteilung des ausstehenden Betrags Zinsen in Höhe von 2% pro Jahr über dem täglich anfallenden Basiszinssatz von Abbey National plc zu berechnen.

(ii) angemessene Zahlungen des Kunden an Waren und / oder Dienstleistungen, die im Rahmen eines Vertrags zwischen dem Kunden und dem Unternehmen geliefert werden, wie es das Unternehmen für angemessen hält (ungeachtet einer angeblichen Verwendung durch den Kunden); und

(iii) die Lieferung von vom Kunden bestellten Waren, die nicht geliefert wurden, zu stornieren oder auszusetzen, ohne eine Haftung gegenüber dem Kunden zu übernehmen.

(c) Der Kunde hat kein Aufrechnungsrecht in Bezug auf Ansprüche, die er gegen das Unternehmen geltend machen kann.

(d) Abgelehnte Schecks unterliegen Verwaltungsgebühren.

6. RESERVIERUNG DES TITELS
(a) Ungeachtet der Lieferung und des Gefahrübergangs verbleibt das Eigentum an allen vom Unternehmen an den Kunden gelieferten Waren im Eigentum des Unternehmens, bis die bedingungslose vollständige Zahlung nicht nur für die Waren, sondern auch über das Bankkonto des Unternehmens eingegangen ist auch für Waren und / oder Dienstleistungen, die in anderen Verträgen zwischen dem Unternehmen und dem Kunden enthalten sind, die geliefert und / oder ausgeführt wurden, aber nicht bezahlt wurden.

(b) Bis die vom Kunden im Rahmen aller Verträge zwischen dem Kunden und dem Unternehmen fällige Zahlung vollständig eingegangen ist:

(i) Der Kunde verwahrt die Waren auf Treuhandbasis für das Unternehmen.

(ii) der Kunde hat die Ware jederzeit umfassend gegen normale Gefahren und Schäden zu versichern;

(iii) der Kunde überträgt dem Unternehmen alle Rechte, die er in Bezug auf Versicherungsgelder hat oder haben wird, die von der Ware zurückgefordert werden können;

(iv) Der Kunde hält die Ware als Treuhänder für das Unternehmen und es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Ware auf eigene Kosten in gutem Zustand zu halten.

(v) die Waren werden getrennt von anderen Vermögenswerten gehalten und als Eigentum der Gesellschaft identifiziert; und

(vi) Der Kunde gestattet jedem leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Vertreter des Unternehmens, mit oder ohne Fahrzeuge die Räumlichkeiten des Kunden oder einen anderen Ort, an dem sich die Waren befinden, zu betreten und die Waren wieder in Besitz zu nehmen.

7. KÜNDIGUNG
(a) Im Falle von:

(i) Eintritt des Kunden in eine Vereinbarung;

(ii) das Versäumnis des Kunden, einer gesetzlichen Forderung nach dem Insolvenzgesetz von 1986 nachzukommen;

(iii) die freiwillige Vereinbarung zwischen dem Kunden und seinen Gläubigern gemäß dem Insolvenzgesetz von 1986;

(iv) die Erlangung eines Urteils gegen den Kunden oder die Erhebung von Hinrichtungsproblemen in Räumlichkeiten, die dem Kunden gehören oder von ihm bewohnt werden;

(v) die Ernennung eines Empfängers oder eines Verwaltungsempfängers (gerichtlich oder außergerichtlich) in Bezug auf das gesamte oder einen Teil des Eigentums des Kunden;

(vi) die Vorlage eines Antrags auf Abwicklung des Kunden oder auf Erlass einer Verwaltungsanordnung; oder

(vii) Wenn der Kunde gegen diese Bedingungen oder eine andere Vertragsbedingung für die Erbringung von Waren oder Dienstleistungen verstößt, kann das Unternehmen den Vertrag unverzüglich ohne Haftung gegenüber dem Kunden kündigen.

b) Eine solche Kündigung (wie auch immer) berührt nicht die aufgelaufenen Rechte oder Verbindlichkeiten des Unternehmens und insbesondere das Recht des Unternehmens, für vor einer solchen Kündigung gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen und für Schäden im Allgemeinen bezahlt zu werden.

8. ANSPRÜCHE
(a) Unbeschadet Ziffer 9 hat der Kunde keinen Anspruch auf Mängel oder Mängel, die bei der Sichtprüfung der Ware erkennbar sind, es sei denn:

(i) der Kunde hat die Waren in Anwesenheit des Lieferagenten des Unternehmens inspiziert; und

(ii) Das Unternehmen erhält innerhalb von drei Tagen nach dem Datum der Lieferung einen schriftlichen Anspruch vom Kunden.

(b) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Mängel, die zum Zeitpunkt der Lieferung bei der Sichtprüfung nicht erkennbar sind, es sei denn, das Unternehmen hat innerhalb von drei Tagen nach dem Mangel an der gelieferten Ware, die dem Kunden zum ersten Mal und in jedenfalls spätestens einen Monat nach dem Datum der Lieferung der Ware an den Kunden.

(c) Vorbehaltlich der Unterabschnitte

8 (a) und (b) oben, wenn sich bei der Inspektion an den Kunden gelieferte Waren bei der Inspektion als Material- oder Herstellungsfehler herausstellen, verpflichtet sich das Unternehmen nach eigenem Ermessen, diese zu ersetzen oder dem Kunden den Preis der Waren und in zu erstatten Unter keinen Umständen übersteigt die Haftung die Kosten für den Ersatz oder den vom Kunden für die Ware gezahlten Preis.

d)

(i) das potenzielle Ausmaß des Schadens, der dem Kunden verursacht werden könnte oder angeblich zugefügt wird, steht in keinem Verhältnis zu dem Betrag, der dem Unternehmen vom Kunden in angemessener Weise in Rechnung gestellt werden kann (und wird);

(ii) das Unternehmen ist bemüht, die Kosten für Beratung oder Empfehlungen an den Kunden niedrig zu halten, und dies muss notwendigerweise die Haftung des Unternehmens für Verluste oder Schäden, die dem Kunden entstehen, einschränken. Aus den oben dargelegten Gründen kann jeder Rat oder jede Empfehlung des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter oder Vertreter an den Kunden oder seine Mitarbeiter oder Vertreter hinsichtlich der Lagerung, Anwendung oder Verwendung der Waren (einschließlich Empfehlungen und Schulungen zur guten Lebensmittelhygienepraxis), ob Eine schriftliche Bestätigung oder eine anderweitige Bestätigung erfolgt oder erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden. Dementsprechend haftet das Unternehmen vorbehaltlich Ziffer 8 (e) nicht für solche Ratschläge oder Empfehlungen.

(e) Nichts in diesen Bedingungen soll die Haftung für Tod oder Körperverletzung durch Fahrlässigkeit des Unternehmens einschränken oder ausschließen.

(f) Das Unternehmen haftet nicht für Folgeschäden oder indirekte Verluste, die dem Kunden entstehen, unabhängig davon, ob diese aus einer Vertragsverletzung oder aus unerlaubter Handlung oder auf andere Weise resultieren, einschließlich Schäden, die aus der Fahrlässigkeit des Unternehmens resultieren, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf den Verlust von Gewinn, Vertragsverlust oder Sachschaden.

(g) Nichts in diesen Bedingungen berührt die gesetzlichen Rechte einer Person, die mit dem Unternehmen als Verbraucher zu tun hat.

(h) Das Unternehmen behält sich das Recht vor, einen Vertrag zu kündigen oder zu ändern, falls es aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, den gesamten Auftrag oder einen Teil davon auszuführen.

9. MENGENVARIATIONEN
Ein Mangel oder Überschuss von höchstens 10% in der Menge der Bestellung gilt als ordnungsgemäße Ausführung einer solchen Bestellung und wird anteilig zugelassen oder in Rechnung gestellt und bezahlt.

10. GEISTIGES EIGENTUM
(a) Das Urheberrecht und alle anderen geistigen Eigentumsrechte an Zeichnungen oder anderen Werken, die urheberrechtlich geschützt werden können und von der Gesellschaft für den Kunden erstellt wurden, verbleiben bei der Gesellschaft, bis die Zahlung vollständig bei der Gesellschaft eingegangen ist. Der Preis für solche Zeichnungen oder andere Arbeiten ist der vom Unternehmen angegebene Preis, der vom Unternehmen ohne Benachrichtigung des Kunden geändert werden kann, wenn er nicht innerhalb von 28 Tagen nach dem Datum des Angebots akzeptiert wird. Das Unternehmen ist berechtigt, diesen Angebotspreis trotz Annahme zu erhöhen, indem es den Kunden jederzeit benachrichtigt, falls sich die Gemeinkosten des Unternehmens vor der Produktion erhöhen. Die Bestimmungen von Ziffer 4 gelten entsprechend für die Zahlung des Preises der Zeichnungen oder sonstigen Arbeiten.

(b) Bis die vom Kunden für Zahlungen oder sonstige Arbeiten geschuldete Zahlung vollständig bei der Gesellschaft eingegangen ist: -

(i) Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung eines Direktors des Unternehmens keine der Zeichnungen oder sonstigen Arbeiten oder Auszüge davon oder Kopien davon offenlegen oder verwenden oder andere dazu bringen, diese offen zu legen oder zu verwenden.

(ii) Die Zeichnungen und sonstigen Arbeiten, die der Kunde zusammen mit Kopien davon und daraus abgeleiteten Materialien erhalten hat, sind auf Verlangen unverzüglich an das Unternehmen zurückzusenden, sofern der Kunde dies nicht zulässt oder einem leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Vertreter des Unternehmens beschafft mit oder ohne Fahrzeuge das Gelände des Kunden oder einen anderen Ort zu betreten, an dem sich die Zeichnungen oder sonstigen Arbeiten befinden, und diese zusammen mit Kopien davon wieder in Besitz zu nehmen.

(c) Darüber hinaus hat das Unternehmen bei allen anderen Rechtsbehelfen, auf die das Unternehmen gesetzlich Anspruch hat, Anspruch auf eine bestimmte Leistung und jede andere Form einer angemessenen Erleichterung, um die Bestimmungen dieser Klausel 10 durchzusetzen, und der Kunde erkennt dies durch Beauftragung an Zeichnungen oder andere Arbeiten, bei denen Schäden keine angemessene Abhilfe für Verstöße des Kunden gegen die Klausel darstellen.

11. GEWÄHRLEISTUNG
Der Kunde stellt das Unternehmen auf Verlangen von allen Verlusten, Schäden, Verletzungen, Kosten und Aufwendungen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die anfallenden Honorare) des Unternehmens frei, sofern diese verursacht werden oder in Zusammenhang stehen mit:

(a) Konstruktionsspezifikationen werden dem Unternehmen vom Kunden in Bezug auf Waren oder Zeichnungen oder andere Arbeiten gegeben, die vom Unternehmen hergestellt werden sollen;

(b) die unsachgemäße Einbeziehung, Montage, Verwendung, Verarbeitung, Lagerung oder Handhabung von Waren, die vom Unternehmen geliefert werden, durch den Kunden.

12. TECHNISCHE DATEN
Die Abmessungen der Spezifikationen und andere Produktdetails werden nach Treu und Glauben angegeben. Das Unternehmen wird sich bemühen, sicherzustellen, dass die an den Kunden gelieferten Waren diesen Spezifikationen, Abmessungen oder anderen Produktdetails entsprechen. Es ist dem Unternehmen jedoch möglicherweise nicht möglich, geringfügige Abweichungen von Spezifikationen, Abmessungen und anderen Produktdetails zu kontrollieren. Daher behält es sich das Recht vor, in solchen Fällen Waren mit einer im Wesentlichen ähnlichen Spezifikation oder Dimension zu liefern.

13. NICHT DURCHSETZBARKEIT
Für den Fall, dass eine Bedingung oder ein Teil davon gegen eine Rechtsnorm oder ein Gesetz verstößt oder nicht durchsetzbar ist, hat dies keine Wirkung, aber alle anderen Bedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und können von dieser beleidigenden Bedingung getrennt werden oder ein Teil davon.

14. FORCE MAJEURE
Das Unternehmen haftet nicht für die Nichtlieferung der Waren oder die sonstige Nichterfüllung des Vertrags aufgrund von Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Unternehmens liegen (einschließlich der Unfähigkeit, Arbeitskräfte, Materialien oder Lieferungen zu sichern).

oben